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Digitale Signatur & eIDAS

Hier finden Sie Fragen zur elektronischen Signatur sowie zu der eIDAS-Verordnung.

Kann ich mit d.velop sign auch international signieren?

d.velop sign entspricht den detaillierten Richtlinien der eIDAS-Verordnung. Die eIDAS-Verordnung wurde auf Basis der weltweit bestehenden Standards für digitale Signaturen konzipiert. Die Anerkennung der Signatur basiert dabei auf nationalem Länderrecht. d.velop sign wird bereits schon heute in über 70 Ländern von unseren Kunden eingesetzt. Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um eine europäische Organisation handelt, ist unserer Sicht nach der Gerichtsstand Europa. Die rechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der geltenden eIDAS-VO mit d.velop sign erfüllt. Bei einer Nutzung von d.velop sign außerhalb der EU, wird generell empfohlen eine Klausel in das Vertragswerk aufzunehmen in dem die Parteien sich gegenseitig verpflichten die Signaturen mit eIDAS-Zertifikaten anzuerkennen. Lesen Sie hier mehr.

Angehörige nahezu aller größeren (Industrie-)Nationen können sich bei d.velop sign registrieren. Folgende Informationen werden für den weltweiten Einsatz benötigt:

Gültiges Ausweisdokument:

  • Personalausweis oder Reisepass

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Nationen und Ausweisdokumente, die sie zur Identifizierung nutzen können.

Sie haben Rückfragen zu bestimmten Nationen? Stellen Sie gerne Ihre Frage an sign@d-velop.de.

Wir bieten mit d.velop sign die Möglichkeit der digitalen Signatur, dürfen aber keine Rechtsberatung geben, daher müssen wir uns hier leider etwas bedeckt halten und können nur ein allgemeines Feedback geben.

Kann ich mit d.velop sign rechtskräftig digital signieren?

d.velop sign kooperiert mit dem Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei. Die eIDAS-Anforderungen werden durch die Bundesdruckerei als Vertrauensdiensteanbieter erbracht und sichergestellt. Das haben die TÜV Informationstechnik GmbH in einem aufwendigen Prüfverfahren und die Bundesnetzagentur durch die Aufnahme der Bundesdruckerei in die nationale eIDAS-Vertrauensliste bestätigt. d.velop sign ermöglich die komfortable Nutzung dieser Dienste. Damit ist d.velop sign eine eIDAS-konforme, deutsche Fernsignaturlösung. Ob das Vertragsmanagement, die Vergabe von Krediten, die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder die Unterzeichnung wichtiger Krankenhausformulare: Mit der Fernsignaturlösung von d.velop sign können Sie Ihre papierbasierten Unterschriftsprozesse ab sofort durchgängig elektronisch abwickeln – und das einfach, komfortabel, rechtssicher und EU-weit. Der Einsatz von d.velop sign ermöglicht die Nutzung aller Signaturlevel von der einfachen über die fortgeschrittene bis hin zur qualifizierten elektronischen Fernsignatur. Letztere erfüllt das Schriftformerfordernis und ist in der Rechtswirkung der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Für weitere Informationen schauen Sie sich gerne folgendes Video an:

Ist eine digitale Unterschrift rechtsgültig?
Warum wird die aufgebrachte Signatur nicht in guter Qualität dargestellt?

Eine Ursache kann die eingehende Bildqualität sein. Dies kann daran liegen, da Sie einen Screenshot o. Ä. von einer eingescannten Signatur verwenden. Es wird empfohlen ein PNG-Format zu nutzen.

Ein weiterer Faktor für die schlechte Qualität kann das aufgezogene Signaturfeld sein. Das Feld für die Signaturen sollte großzügig aufgezogen werden, um ein Stauchen zu verhindern.

Warum wird im Zeitstempel unter der Signatur mein Zweitname in Großbuchstaben geschrieben?

Das Feld "Vorname" meint bei der Registrierung den vollständigen Vornamen, genau wie auf dem Ausweisdokument zur Identifizierung. Wird hier nur ein Name angegeben, dann wird der zweite vom System vervollständigt. Dabei kann sich das System der D-Trust nur auf das genutzte Dokument beziehen. Dort wird der Name immer groß geschrieben.

Ist dies ein relevantes Problem, muss das personenbezogene Zertifikat erneuert werden, nachdem die Personendaten in sign-me geändert wurden. Sie müssen sich anschließend neu identifizieren. Achtung: Dies kann ggf. kostenpflichtig sein.

Was ist eine Zertifizierungssignatur?

Bevor ein Dokument digital signiert wird, kann es einmalig zertifiziert werden. Diese Zertifizierung dient dazu ein Dokument zu versiegeln und somit nachvollziehen zu können, ob das Dokument z.B. vor der Unterschrift noch verändert wurde. Bei zertifizierten Dokumenten kann es auch vorkommen, dass sie vollständig gesperrt werden und deshalb keine Änderungen, und somit auch keine digitalen Signaturen, mehr durchgeführt werden können.

Was muss ich bei einer XML-Signatur beachten?

U.a. in Polen gilt, dass Jahresabschlüsse digital erstellt und in dieser Form beim Registergericht eingereicht werden müssen. Die Jahresabschlüsse sind als XML-Datei vorzulegen und müssen in diesem Format digital signiert werden, alle anderen Formen sind unzulässig. Das Signaturformat ist dabei XAdES, weshalb die XML-Datei vor dem Upload in eine xades-Datei umbenannt werden muss.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zudem: Das Dokument muss am gleichen Tag signiert und eingereicht werden, um vom System akzeptiert zu werden. Außerdem empfehlen wir einen polnischen Wirtschaftsprüfer zu kontaktieren, damit dieser bei der Einreichung des Dokuments unterstützen kann.

Möchten Sie ausführlichere Informationen dazu erhalten, was beim Einreichen von XML Signaturen in Polen zu beachten ist, empfehlen wir Ihnen folgenden Vortrag unseres Kunden aus der Logistikbranche. Hier zum Vortrag.

Welche Signaturart nutze ich wann?

Welche Signaturform auf die eigenen Bedürfnisse passt, richtet sich nach den Anforderungen, die eine Vereinbarung oder ein Dokument im konkreten Fall erfüllen soll, und ist auch innerhalb eines Unternehmens gegebenenfalls von Fall zu Fall unterschiedlich. Es sollte dabei immer beachtet werden, dass den Signaturarten unterschiedliche Beweiswerte zukommen.

Lesen Sie hier mehr.

Für weitere Informationen schauen Sie sich gerne folgendes Video an:

Wie unterscheiden sich Signaturlevel?
Wie ist das Format der elektronischen Signatur?

Nach den Standards der ETSI-Normen werden PAdES- und XAdES-Signaturen erstellt. In den Normen wird festgelegt, wie die jeweilige technische Spezifikation der Signatur ist:

  • PAdES-Signatur: PDF, PDF/A 1-3, intern signiert d.h. eine PAdES-Signatur ist immer mit einem PDF/A-Dokument verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.

  • XAdES-Signatur: XML, intern signiert d.h. eine XAdES-Signatur ist immer mit einem XML-Dokument verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.